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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MKR-Industrieprodukte GmbH

Allgemeine Informationen

Allgemeines

Aufträge werden erst nach erfolgter Bestätigung verbindlich. Fernmündlich abgegebene Erklärungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.

Preisstellung

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk, einschl. Verpackung. Der jeweils gültige Mehrwertsteuer-Satz wird gesondert hinzugerechnet.

Lieferzeit

Die Liefertermine sind unverbindlich. Liefermöglichkeit bleibt – im Hinblick auf eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung seitens unserer Vorlieferanten – vorbehalten.

Inverzugsetzung, Deckungskäufe oder Ersatzansprüche gelten als ausgeschlossen.

Versand

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

Beanstandungen

Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden, sodann gilt die Sendung als vorbehaltlos übernommen. Für Stücke, die nachweislich mit Werkstoff- oder Herstellungsfehlern behaftet sind, die ihre Verwendung ausschließen, leisten wir – nach für uns kostenloser Rücksendung – Ersatz. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, stehen dem Käufer (Besteller) nicht zu.

Fehlende Packstücke oder Transportschäden sind vom anliefernden Spediteur quittieren zu lassen und innerhalb von 48 Stunden zu melden.

Zahlungen

Zahlungen haben innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu erfolgen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Bankdiskontsatz berechnet. Wechsel werden nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung in Zahlung genommen. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Nichteinlösung in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks sind unsere gesamten Forderungen fällig. Im Falle einer ungünstigen Auskunft über den Käufer sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Rechtliches

Eigentumsvorbehalt

Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt ist, wozu auch die Einlösung der in Zahlung gegebener Wechsel gehört, bleibt die Ware unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weiterveräußerung durch unseren Kunden gegen dessen Abnehmer. Diesen erweiterten Eigentumsvorbehalt betonen wir hiermit ausdrücklich.

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort/Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Rheine.

Sonstiges

Katalogangaben

Die Abbildungen können infolge von Werkzeugänderungen oder -erneuerungen ggf. nicht immer richtig sein und sind daher unverbindlich. Gewichte und Abmessungen sind als Durchschnittswerte ermittelt und ebenfalls unverbindlich.

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